Corona-Krise erfordert Erhöhung des Arbeitslosengeldes
Mit Ausbruch der Corona-Krise Mitte März 2020 erlebte der österreichische Arbeitsmarkt durch den „Shutdown“ der Regierung eine horrende Zunahme an arbeitslosen
Menschen. Viele Arbeitsplätze konnten durch die neue COVID-Kurzarbeit der Sozialpartner erhalten werden, jedoch nicht alle. Tausende Arbeitnehmer/-innen können dieses Modell nicht in Anspruch nehmen. Sie werden von ihrem Arbeitgeber zum AMS geschickt, wo sie oft mit einem viel zu geringen Arbeitslosengeld konfrontiert sind, das für viele kaum zur Existenzsicherung reicht.
Im März 2020 wurden in Österreich deutlich mehr als eine halbe Million Arbeitslose (inkl. Schulungsteilnehmern/-innen) gezählt, ein Anstieg um mehr als die Hälfte (rund 52 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Die Arbeitslosenquote stieg um 4,8 Prozentpunkte an und betrug im März 2020 besorgniserregende 12,2 Prozent!
International hinkt Österreich hinterher
In Österreich werden in der Regel nur 55 Prozent des vorigen Nettoeinkommens als Arbeitslosengeld (ohne Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag) für eine zeitlich begrenzte Bezugsdauer ausgezahlt. Danach besteht Anspruch auf die noch etwas geringere Notstandshilfe. Im internationalen Vergleich hat Österreich damit eine der niedrigsten „Nettoersatzraten“ bei Arbeitslosigkeit und liegt sogar unter dem OECD-Durchschnitt von 63 Prozent. Mehrere Länder haben bereits wegen der Corona-Folgen das Arbeitslosengeld angehoben. So etwa Irland auf knapp 1.500 Euro monatlich für den Zeitraum der Krise.
Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld erhöhen
Gerade jetzt ist davon auszugehen, dass es Betroffene aufgrund des „Shutdowns“ der Regierung auch in der nächsten Zeit schwer haben werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Daher sind flankierende Maßnahmen notwendig. Angesichts der aktuellen Krise ist eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf eine Nettoersatzrate von mindestens 75 Prozent notwendig.
Arbeitslosengeld-Erhöhung finanziert sich zu einem Fünftel selbst
Österreichweit würden Kosten von rund 200 Millionen Euro (inkl. SVBeiträge) pro Monat entstehen. Das sind jene Kosten, die für das AMS bzw. für die Arbeitslosenversicherung anfallen. Fiskalisch muss für den Staatshaushalt jedoch berücksichtigt werden, dass der Staat durch das höhere Arbeitslosengeld auch höhere Rückflüsse (SV-Beiträge, Steuern durch mehr Konsum) hat. Menschen mit so einem geringen Einkommen benötigen dieses, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ihre Finanzmittel fließen somit großteils in die Volkswirtschaft zurück.